Textanfang.
EU-Berichtspflicht nach:
Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG)Gesetzlicher Hintergrund
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
Zugehörigkeit des Monitoringprogramms zu nationalen / internationalen Netzwerken
Die EU-Mitgliedstaaten überwachen die Bestände der Vogelarten des Anhangs I und nach Art. 4 (2) der VogelSch-RL und berichten darüber alle sechs Jahre an die EU-Kommission. Bundesweit wird die Erarbeitung des nationalen Berichts vom Bundesamt für Naturschutz koordiniert.
Enthaltene Überwachungsnetzwerke
Ziele
Ermittlung und Dokumentation der landesweiten Bestände und Bestandstrends der besonders artenschutzrelevanten Vogelarten, insbesondere der Vogelarten der EG-VSchRL (laut Anhang I und Art. 4 Abs. 2).
Beschreibung
Es erfolgt eine Bestandsdokumentation der für NRW artenschutzrelevanten Arten des Anh. I und des Art. 4 (2) der EG-VogelSch-RL sowie einiger weiterer streng geschützter, bestandsgefährdeter bzw. koloniebrütender Vogelarten. Die Bestandserhebungen erfolgen in EU-Vogelschutzgebieten, weiteren Schutzgebieten und in der Normallandschaft (Stichproben, z.B. ÖFS) mit standardisierten Erfassungsmethoden. Datenerfassung teilweise in Kooperation mit Dritten (Biologische Stationen NRW, Nordrhein-Westfälische Ornithologen-Gesellschaft).
Anzahl Messpunkte
Anzahl der Untersuchungsflächen artbezogen verschieden. Bei sehr seltenen Arten Totalerfassung in NRW.
Verteilung der Messpunkte
Landesweite Erfassung, regionale Verteilung der Untersuchungsflächen.
Parameter
Anzahl der Brutreviere (Brutpaare) pro Untersuchungsfläche bzw. pro EU-Vogelschutzgebiet
Beginn der Messungen
In einigen Gebieten seit Mitte der 1980er Jahre, verstärkt und über alle relevanten Gebiete koordiniert seit Anfang der 2000er Jahre.
Messrhythmus
Artspezifisch zwischen 1 und 10 Jahren, i.d.R. alle 1, 3 oder 6 Jahre
Messsmethode
Kontinuierliche Datenerhebung
Link
Standarddatenbögen mit Beständen der Vogelarten sowie Karten der Vogelschutzgebiete:
http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/listen/vsg
Bestände der planungsrelevanten Vogelarten:
http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/voegel/liste
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Artenschutz, Vogelschutzwarte, LANUV-Artenschutzzentrum
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Tel.: 02361-305- 3412
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Monitoring, Effizienzkontrolle in Naturschutz und Landschaftspflege
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Tel.: 02361-305-3104