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Monitoringprogramme

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 13.03 - Luftqualitätsüberwachungs­messnetz: Messverfahren mit Laboranalytik

Stand: 24.03.2021



Kartenlayer: Netz zur Luftqualitätsüberwachung LQRRL, hier Messverfahren mit Laboranalytik

 
 

EU-Berichtspflicht nach:

Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG)

Gesetzlicher Hintergrund

  • Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39.BImSchV.
  • Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstofffe in der Luft.
  • Richtlinie 2015/1480 der Kommission vom 28. August 2015 zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinien 2004/107/EG und 2008/50/EG.

Zugehörigkeit des Monitoringprogramms zu nationalen / internationalen Netzwerken

enge Verknüpfung mit Programm "Kontinuierliches Luftqualitätsüberwachungs­messnetz (LUQS)"


Ziele

Entsprechend der Vorgaben durch die EU Richtlinie zur Luftqualität:

  • Erhaltung guter Luftqualität und die Verbesserung der Luftqualität, wo dies nicht der Fall ist.
  • Sicher stellen der Verfügbarkeit von sachdienlichen Informationen über die Luftqualität.
  • Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Luftqualität u.a. anhand von Grenzwerten / Alarmstufen.
  • Erfüllung von Berichtspflichten.

Beschreibung

Das Luftqualitätsüberwachungsmessnetz erfasst und untersucht die Konzentrationen verschiedener Schadstoffe in der Luft (Immissionen). Bei Überschreitung festgelegter Grenzwerte / Alarmschwellen erfolgen Maßnahmen zur Verminderung der Schadstoffbelastungen.

In den EU-Richtlinien sind Referenzmessverfahren festgelegt. Dies sind teilweise automatisierte Messverfahren, teilweise aber auch Verfahren mit Laboranalytik. Bei den Verfahren mit Laboranalytik sind die Messergebnisse in der Regel ca. 6 Wochen nach Ablauf eines Messmonats verfügbar.


Anzahl Messpunkte

Ca. 130


Verteilung der Messpunkte

Landesweit, flächendeckend, gem. 39. BImSchV bzw. EU-Luftqualitätsrichtlinien an Belastungsschwerpunkten (Verkehr, Industrie) und im städtischen und ländlichen Hintergrund


Parameter

  • Aromatische Kohlenwasserstoffe wie Benzol, Toluol etc. (BTEX) (34).
  • Feinstaub PM10 (31).
  • Feinstaub PM2,5 (14).
  • Metalle im PM10 (21).
  • PAK im PM10 (21).
  • NO2 (Passivsammler, 81).
  • Ruß (EC/OC).

Messrhythmus

Sammelzeiten zwischen 24 h und 4 Wochen (Passivsammler)


Messsmethode

Regelmäßige Datenerhebung


Link

https://www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/diskontinuierliche-messungen


Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Nationales Referenzlabor (EU), Luftqualitätsuntersuchungen
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Tel.: 02361-305-1529
 

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