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Kartenlayer: Direkteinleiter § 94 LWG/AbwAG
Kartenlayer: Indirekteinleiter § 93 LWG
EU-Berichtspflicht nach:
Kommunale Abwasser-Richtlinie (91/271/EWG)Gesetzlicher Hintergrund
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
- Landeswassergesetz (LWG).
- Abwasserabgabengesetz (AbwAG).
- Abwasserverordnung (AbwV).
- Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.
- Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen.
Zugehörigkeit des Monitoringprogramms zu nationalen / internationalen Netzwerken
nein
Ziele
- Überwachung von Abwassereinleitungen nach §§ 93 und 94 LWG zur Überwachung wasserrechtlicher Bescheide der Bezirksregierungen oder der Unteren Wasserbehörden.
- Erhebung der Abwasserabgabe.
Beschreibung
- Messstellen und Grenzwerte werden aus DEA ins LIMS importiert.
- Überwachungshäufigkeiten werden mit den Oberen und Unteren Wasserbehörden abgesprochen.
- Grenzwertverletzungen werden direkt mitgeteilt.
- Allgemeine Ergebnismitteilungen erfolgt über Datenbankkopplungen.
Anzahl Messpunkte
1650 Abwasser Direkteinleiter §94 LWG/AbwAG
922 Abwasser Indirekteinleiter §93 LWG
Verteilung der Messpunkte
landesweit
Parameter
- Untersuchungsumfang nach AbwV und AbwAG.
- Sonderanforderungen bei schlechtem chemischen Zustand von Gewässern, dann entsprechender Umfang nach OGewV .
Beginn der Messungen
Direkteinleiter seit LANUV Gründung, vorher StUÄ
Indirekteinleiter seit 2012
Messrhythmus
0 - 24 Proben jährlich pro Messstelle, je nach Anforderung der zuständigen Wasserbehörde
Messsmethode
Diskrete Probenahme / Einzelerhebung
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Auftragsmanagement
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Tel.: 02361-305-6318