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Kartenlayer: Netz zur Luftqualitätsüberwachung LQRRL, hier Messverfahren mit Laboranalytik
EU-Berichtspflicht nach:
Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG)Gesetzlicher Hintergrund
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39.BImSchV.
- Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstofffe in der Luft.
- Richtlinie 2015/1480 der Kommission vom 28. August 2015 zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinien 2004/107/EG und 2008/50/EG.
Zugehörigkeit des Monitoringprogramms zu nationalen / internationalen Netzwerken
enge Verknüpfung mit Programm "Kontinuierliches Luftqualitätsüberwachungsmessnetz (LUQS)"
Ziele
Entsprechend der Vorgaben durch die EU Richtlinie zur Luftqualität:
- Erhaltung guter Luftqualität und die Verbesserung der Luftqualität, wo dies nicht der Fall ist.
- Sicher stellen der Verfügbarkeit von sachdienlichen Informationen über die Luftqualität.
- Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Luftqualität u.a. anhand von Grenzwerten / Alarmstufen.
- Erfüllung von Berichtspflichten.
Beschreibung
Das Luftqualitätsüberwachungsmessnetz erfasst und untersucht die Konzentrationen verschiedener Schadstoffe in der Luft (Immissionen). Bei Überschreitung festgelegter Grenzwerte / Alarmschwellen erfolgen Maßnahmen zur Verminderung der Schadstoffbelastungen.
In den EU-Richtlinien sind Referenzmessverfahren festgelegt. Dies sind teilweise automatisierte Messverfahren, teilweise aber auch Verfahren mit Laboranalytik. Bei den Verfahren mit Laboranalytik sind die Messergebnisse in der Regel ca. 6 Wochen nach Ablauf eines Messmonats verfügbar.
Anzahl Messpunkte
Ca. 130
Verteilung der Messpunkte
Landesweit, flächendeckend, gem. 39. BImSchV bzw. EU-Luftqualitätsrichtlinien an Belastungsschwerpunkten (Verkehr, Industrie) und im städtischen und ländlichen Hintergrund
Parameter
- Aromatische Kohlenwasserstoffe wie Benzol, Toluol etc. (BTEX) (34).
- Feinstaub PM10 (31).
- Feinstaub PM2,5 (14).
- Metalle im PM10 (21).
- PAK im PM10 (21).
- NO2 (Passivsammler, 81).
- Ruß (EC/OC).
Messrhythmus
Sammelzeiten zwischen 24 h und 4 Wochen (Passivsammler)
Messsmethode
Regelmäßige Datenerhebung
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Nationales Referenzlabor (EU), Luftqualitätsuntersuchungen
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Tel.: 02361-305-1529